Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.1995 - 5 Sa 974/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weiterbeschäftigung einer Erzieherin aufgrund des Übergangs ihres Arbeitsverhältnisses; Prozessverwirkung durch eine späte Klageerweiterung; Vorliegen eines Betriebsübergangs; Übertragung räumlich und organisatorisch abgrenzbarer Funktionseinheiten auf einen neuen Träger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse bei der Übertragung von räumlich und organisatorisch abgrenzbaren Funktionseinheiten bei fehlender gesetzlicher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 12.11.1993 - 7 Ca 659/91
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.1995 - 5 Sa 974/93
- BAG, 18.04.1996 - 8 AZR 363/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 576/92
Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.1995 - 5 Sa 974/93
Dabei ist anerkannt, dass - wie hier - lediglich die Übernahme der personellen Verantwortung für die Beschäftigten noch keinen Betriebsübergang im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 8 AZR 576/92 -).Denn eine Ausdehnung von § 128 BRRG über seinen originären Anwendungsbereich hinaus scheidet bereits wegen des besonderen öffentlich rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses des Beamten zu seinem jeweiligen Dienstherrn aus (so zutreffend LAG Brandenburg, Urteil vom 30.09.1993 - 2 (5) Sa 1002/92 - offengelassen BAG, Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 -).
Die Revision ist nach § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG zuzulassen, da diese Entscheidung zwar im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 8, 169) und des Vierten Senates des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 699/93 -) jedoch im Widerspruch zur Entscheidung des Achten Senates des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 -) steht.
- BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 699/93
Wirksamkeit eines DDR-Tarifvertrages - Sozialvereinbarung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.1995 - 5 Sa 974/93
d) Jedoch ergibt sich der Übergang des ehemals mit der Beklagten zu 1 bestehenden Arbeitsverhältnisses auf die Beklagte zu 3 aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach die bestehenden Arbeitsverhältnisse bei der Übertragung von räumlich und organisatorisch abgrenzbaren Funktionseinheiten, mit denen bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden, auf einen neuen Träger, unberührt bleiben (so auch BAG, Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 699/93 -, S. 16, 17; BGHZ 8, 169, 179, 180;… LAG Brandenburg, aaO.; a.A. BAG, Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 639/92 -).Daraus folgt in dem genannten Bereich unter anderem der Schutz des Arbeitsplatzes gegen eine Auflösung ohne sachlichen Grund (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 699/93 - LAG Brandenburg, aaO.;… GK-M. Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rdn. 42 c).
Die Revision ist nach § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG zuzulassen, da diese Entscheidung zwar im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 8, 169) und des Vierten Senates des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 699/93 -) jedoch im Widerspruch zur Entscheidung des Achten Senates des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 -) steht.
- BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Funktionsnachfolge der Länder
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.1995 - 5 Sa 974/93
d) Jedoch ergibt sich der Übergang des ehemals mit der Beklagten zu 1 bestehenden Arbeitsverhältnisses auf die Beklagte zu 3 aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach die bestehenden Arbeitsverhältnisse bei der Übertragung von räumlich und organisatorisch abgrenzbaren Funktionseinheiten, mit denen bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden, auf einen neuen Träger, unberührt bleiben (so auch BAG, Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 699/93 -, S. 16, 17; BGHZ 8, 169, 179, 180;… LAG Brandenburg, aaO.; a.A. BAG, Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 639/92 -).Die Revision ist nach § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG zuzulassen, da diese Entscheidung zwar im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 8, 169) und des Vierten Senates des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 699/93 -) jedoch im Widerspruch zur Entscheidung des Achten Senates des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 -) steht.
- BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92
Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Horterziehern
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.1995 - 5 Sa 974/93
d) Jedoch ergibt sich der Übergang des ehemals mit der Beklagten zu 1 bestehenden Arbeitsverhältnisses auf die Beklagte zu 3 aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach die bestehenden Arbeitsverhältnisse bei der Übertragung von räumlich und organisatorisch abgrenzbaren Funktionseinheiten, mit denen bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden, auf einen neuen Träger, unberührt bleiben (so auch BAG, Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 699/93 -, S. 16, 17; BGHZ 8, 169, 179, 180;… LAG Brandenburg, aaO.; a.A. BAG, Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 639/92 -).
- BAG, 18.04.1996 - 8 AZR 363/95
Betriebsübergang: Keine Identität zwischen den früheren Räten der Kreise in der …
Auf die Revision der Beklagten zu 3) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Februar 1995 - 5 Sa 974/93 - aufgehoben.